Bauwerksprüfung nach VDI 6200
Bauwerksprüfung nach VDI 6200: Eigentümer und Betreiber von gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden stehen in der Pflicht: Wer die Standsicherheit seiner Immobilie nicht regelmäßig überprüfen lässt, riskiert im Schadensfall persönliche Haftung. Ab sofort bieten unsere Bausachverständigen die Bauwerksprüfung nach VDI 6200 als neue Leistung an – bundesweit und aus einer Hand.
Warum Bauwerksprüfungen immer wichtiger werden
Die Nachfrage nach professionellen Bauwerksprüfungen steigt seit Jahren. Der Grund liegt auf der Hand: In Deutschland altern zahlreiche Gebäude aus den Nachkriegsjahrzehnten, gleichzeitig wächst das Bewusstsein für Betreiberpflichten. Spätestens seit dem Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall im Jahr 2006 – bei dem 15 Menschen ums Leben kamen – ist klar, dass systematische Prüfungen im Hochbau unverzichtbar sind.
Die Richtlinie VDI 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure schließt genau diese Lücke. Sie definiert, wie die Standsicherheit von Bauwerken regelmäßig überprüft werden muss, und gibt klare Handlungsanleitungen für Eigentümer, Baugutachter und Facility Manager.
Was regelt die VDI 6200?
Die Richtlinie gilt für bauliche Anlagen aller Art – von der Sporthalle über das Bürogebäude bis zum Einkaufszentrum. Ausgenommen sind lediglich Brücken und Tunnel, die unter die DIN 1076 fallen. Im Kern regelt die VDI 6200 drei Dinge:
Erstens die Einstufung des Gebäudes in eine Schadensfolgeklasse (CC 1 bis CC 3) und eine Robustheitsklasse (RC 1 bis RC 4). Zweitens die Prüfintervalle, die sich aus dieser Einstufung ergeben. Und drittens die Anforderungen an die prüfende Person – von der einfachen Begehung durch den Eigentümer bis zur eingehenden Überprüfung durch einen besonders fachkundigen Bausachverständigen.
Für Gebäude der Schadensfolgeklasse CC 2 – dazu zählen die meisten gewerblich und öffentlich genutzten Gebäude – empfiehlt die Richtlinie eine Inspektion durch eine fachkundige Person alle 4 bis 5 Jahre und eine eingehende Überprüfung alle 12 bis 15 Jahre.
Ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine direkte gesetzliche Prüfpflicht wie beim TÜV für das Auto gibt es nicht. Die Verantwortung des Eigentümers ergibt sich jedoch aus § 3 der Musterbauordnung und den §§ 823, 836 bis 838 BGB. Demnach muss jeder Gebäudeeigentümer dafür sorgen, dass von seinem Bauwerk keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht.
Die Konsequenz: Im Schadensfall wird geprüft, ob der Eigentümer seiner Instandhaltungspflicht nachgekommen ist. Wer keine regelmäßigen Prüfungen nachweisen kann, haftet persönlich – und Versicherungen können ihre Leistung verweigern. Die Bauwerksprüfung nach VDI 6200 ist damit eine der wirksamsten Maßnahmen, um dieses Risiko zu minimieren.
Welche Gebäude sollten geprüft werden?
Die Richtlinie deckt grundsätzlich alle Hochbauwerke ab. Besonders relevant ist die Prüfung für Verwaltungs- und Bürogebäude, Schulen und Kindergärten, Sporthallen und Schwimmbäder, Einkaufszentren, Produktions- und Lagerhallen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Parkhäuser und Tiefgaragen. Auch vorgehängte Fassaden und großflächige Überdachungen fallen in den Geltungsbereich.
Ein Ergebnis der TÜV-Untersuchungen nach dem Eishalleneinsturz von 2006 ist dabei besonders bemerkenswert: Die Mängelquote bei Gebäuden zeigt keine eindeutige Altersabhängigkeit. Nicht nur alte, sondern auch vergleichsweise junge Bauwerke können relevante Mängel aufweisen. Entscheidend sind die Qualität der ursprünglichen Bauausführung und die laufende Pflege der Gebäudesubstanz.
Bauexperts: Über 500 Bausachverständige – jetzt auch für Bauwerksprüfungen
Als Sachverständigenorganisation mit über 500 qualifizierten Baugutachtern und Bausachverständigen sind wir seit Jahren in der Begutachtung von Gebäuden zu Hause – von der Hauskaufberatung über Bauschäden bis zur Schimmelpilzbegutachtung. Mit der Bauwerksprüfung nach VDI 6200 erweitern wir unser Leistungsportfolio gezielt für Eigentümer und Betreiber gewerblicher und öffentlicher Immobilien.
Unsere Bausachverständigen für Schäden an Gebäuden bringen die nötige Qualifikation und Erfahrung mit, um Tragwerke fachkundig zu beurteilen, Mängel zu dokumentieren und den Gebäudezustand mit einer verständlichen Zustandsnote zu bewerten. Das Ergebnis ist eine gutachterliche Stellungnahme, die sowohl als Nachweis Ihrer Betreiberpflicht dient als auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Instandhaltung liefert.
Unser Vorteil: Dank unserer bundesweiten Aufstellung mit regionaler Präsenz sind wir schnell vor Ort – ohne lange Wartezeiten.
Jetzt informieren und Prüfung anfragen
Sie sind Eigentümer oder Betreiber eines gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäudes und möchten Ihre Betreiberpflicht erfüllen? Auf unserer Leistungsseite Bauwerksprüfung nach VDI 6200 finden Sie alle Details zu Leistungsumfang, Ablauf und Kontaktmöglichkeiten.
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0800 9 81 81 81 (gebührenfrei) oder Ihre Nachricht an info@bauexperts.de.